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Rechtsprechung

Erfüllung der Substanziierungspflicht bei der Siegelung

Ein Siegelungsbegehren dient – um ein offenes Geheimnis auszusprechen – nebst der Aussonderung geheimnisgeschützter Daten auch der Verzögerung und der Erhöhung des Aufwandes für die Strafverfolger. Keines dieser Ziele wird erreicht, wenn das Zwangsmassnahmengericht auf die Triage verzichtet, weil das Siegelungsinteresse nicht hinreichend substanziiert wurde.