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Bundeszuständigkeit für Phishing

Die Strafprozessordnung kennt keine Cyberkriminalität und folglich keine Bundeszuständigkeit für Cyber-Delikte – obwohl diese nach Auffassung Vieler nur logisch wäre.

Gestützt auf Zuständigkeit des Bundes für internationale Geldwäscherei, entschied das Bundesstrafgericht jedoch, der Bund sei auch für die Verfolgung der Urheber von Phishing-Kampagnen zuständig.