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Rechtsprechung

Einsatz von Keyloggern durch die Strafverfolgung ist zulässig

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich das Bundesgericht explizit zur Zulässigkeit von Keyloggern äussern musste. Wie zu erwarten war, wurden diese als „technisches Überwachungsgerät“ gemäss Art. 280 f. StPO qualifiziert.