Eine gemeinsame Gesinnung schliesst „Öffentlichkeit“ im Sinne der Anti-Rassismusstrafnorm nicht aus. Öffentlichkeit tendenziell gegeben , wenn sich die involvierten Teilnehmer nicht persönlich kennen.
Eine gemeinsame Gesinnung schliesst „Öffentlichkeit“ im Sinne der Anti-Rassismusstrafnorm nicht aus. Öffentlichkeit tendenziell gegeben , wenn sich die involvierten Teilnehmer nicht persönlich kennen.