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Bundeszuständigkeit: Kantone können Verfahren nicht „ersitzen“

BStrGer BG.2018.41-50 vom 25.02.2019 Die Strafverfolgung ist primär Sache der Kantone. Ausnahmsweise ist der Bund (Bundesantwaltschaft) für Deliktsbereiche zuständig gemäass Art. 23 und 24 StPO. Der Entscheid ist ein Praxis-Beispiel, das zeigt, dass die aktuelle Kompetenzenordnung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Internetkriminalität versagt. Das Online-Betrugsphänomen der „Sanierungsbetrüge“ hatte massive Ausmasse angenommen. Dabei schalten dubiose […]