BGE 145 IV 185 BGer 6B_1207/2018 vom 17.05.2019 Man braucht kein „Hacker“ zu sein, um sich gemäss der Schweizer „Hacking-Strafnorm“ strafbar zu machen (Art. 143 bis StGB, Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem). Blosses unerlaubtes Verwenden eines frei zugänglichen, notierten Passwortes genügt für Art. 143bis StGB. Es ist kein besonderer zeitlicher oder technischer Aufwand (z.B. Brute-Force […]