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Rechtsprechung

Eindringen in fremdes E-Mailkonto ist strafbar

BGE 145 IV 185 BGer 6B_1207/2018 vom 17.05.2019 Man braucht kein „Hacker“ zu sein, um sich gemäss der Schweizer „Hacking-Strafnorm“ strafbar zu machen (Art. 143 bis StGB, Unbefugtes Ein­dringen in ein Daten­verarbeitungssystem). Blosses unerlaubtes Verwenden eines frei zugänglichen, notierten Passwortes genügt für Art. 143bis StGB. Es ist kein besonderer zeitlicher oder technischer Aufwand (z.B. Brute-Force […]