Betroffene von Identitätsdiebstahl haben es heute nicht leicht, Unterstützung von den Strafverfolgungsbehörden zu erhalten, obwohl ein Identitätsdiebstahl massive Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben kann.
Kategorie: Politik
BStrGer BG.2018.41-50 vom 25.02.2019 Die Strafverfolgung ist primär Sache der Kantone. Ausnahmsweise ist der Bund (Bundesantwaltschaft) für Deliktsbereiche zuständig gemäass Art. 23 und 24 StPO. Der Entscheid ist ein Praxis-Beispiel, das zeigt, dass die aktuelle Kompetenzenordnung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Internetkriminalität versagt. Das Online-Betrugsphänomen der „Sanierungsbetrüge“ hatte massive Ausmasse angenommen. Dabei schalten dubiose […]
Die Strafprozessordnung kennt keine Cyberkriminalität und folglich keine Bundeszuständigkeit für Cyber-Delikte – obwohl diese nach Auffassung Vieler nur logisch wäre.
Gestützt auf Zuständigkeit des Bundes für internationale Geldwäscherei, entschied das Bundesstrafgericht jedoch, der Bund sei auch für die Verfolgung der Urheber von Phishing-Kampagnen zuständig.