Das Kantonale Untersuchungsamt des Kantons St. Gallen führt ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betruges im Sinne eines Ponzi-Schemes in Sachen New Eternal Life. Das Strafverfahren wird prioritär geführt.
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Die Staatsanwaltschaft forderte Geschädigte per E-Mail dazu auf, Strafanzeige einzureichen und sich am Strafverfahren zu beteiligen.

Achtung: Die Online-Erfassung der Daten stellt noch keine Strafanzeige dar. Hierfür muss die Zusammenfassung der Eingaben ausgedruckt, gültig unterzeichnet und per Post (Einschreiben) an das Untersuchungsamt St. Gallen eingeschickt werden.
Entgegen der möglicherweise missverständlichen Formulierung in einer Mail, die von der Staatsanwaltschaft verschickt wurde, müssen Geschädigte aufgrund einer blossen Strafanzeige mit keinerlei Kostenrisiken rechnen. Es handelt sich um ein Offizialdelikt und die Ermittlungen gegen die mutmasslichen Betrüger werden von der Staatskasse getragen (respektive die Kosten bei Verurteilung teilweise den Beschuldigten auferlegt).
Eine Strafanzeige ist mit überschaubarem Aufwand verbunden und in jedem Fall empfohlen. Möglichst viele Strafanzeige tragen dazu bei, dass das Strafverfahren (weiterhin) behördlich entsprechend priorisiert wird, die Vorgänge gründlich untersucht werden, die Fehlbaren bestraft werden und erlittene Schäden (so weit möglich) entschädigt werden.
Jede geschädigte Person kann auch ohne Verwendung des Formulars formlos / per Brief (datiert und eigenhändig unterzeichnet) Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Die Postadresse lautet:
Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
Kantonales Untersuchungsamt
Abteilung für Wirtschaftsdelikte
Spisergasse 15
CH-9001 St.Gallen (Schweiz)