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Ermittlungsansätze Grundlagen

Wer das „googelt“ ist verdächtig…

Aus der Presse ist bekannt: Hinweise von Google waren entscheidend, um Thomas N. zu überführen.

Im Dezember 2020 publizierte 20minuten.ch, welcher digitale Ermittlungsansatz entscheidend dazu beitrug, Thomas N. zu überführen. Es war die Nachfrage bei Google, wer alles im relevanten Zeitraum über die Suchmaschine nach der Opferfamilie gesucht hatte.

Ob es geschickt ist, solche Ermittlungsansätze in der Presse breit zu walzen, lässt sich hinterfragen. Sicher aber ist: Dieser Ansatz gehört nicht zum Standardrepertoire der Ermittler.

Grosse US-Dienstanbieter, wie Google, sind nur in gewichtigen Ausnahmefällen – etwa Tötungsdelikten, schweren Sexualdelikten – bereit, solche Informationen zu liefern. Hinzu kommt, dass diese Methode bei einigermassen prominenten Opfern von Vornherein nicht zum Erfolg führt, weil zu viele falsch-positive Treffer zu erwarten wären. Ebenso schwierig wird es bei Allerweltsnamen, mangels eindeutigem Identifikator.

Bei weniger schwerwiegenden Delikten müssten sich zudem Fragen nach der Beweisverwertbarkeit solch privat erhobener IP-Historys stellen (Stichwort: Randdaten oder keine Randdaten?).