Einsprache gegen Strafbefehl
Ist der Fall nicht klar und sind Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden,
müssen Sie unbedingt Einsprache erheben, damit Ihr Fall vertieft geprüft wird.
Die Frist ist 10 Tage seit der Zustellung des Strafbefehls.
Personalien der beschuldigten Person gemäss Strafbefehl:
Vorname
Name
Geburtsdatum
Strasse, Nr.
Postleitzahl
Ort
E-Mail
Telefon
Fortschritt0%
Page 1 of 3